Natürlich gibt's auch im Kunstlandschaftsgarten
Grundsätzlich gilt immer:
Bleibt auf den Wegen !
Beete, Bepflanzungen, Möbelstücke, Kunstobjekte, Ton- und Lichttechnik, sowie das Wäldchen dürfen weder Betreten noch Angefummelt, Beklaut, Bepinkelt, Bekotzt, Beschädigt oder in anderer Form belästigt werden.
Auch wenn wir sie sehr lieben, dürfen Hunde leider nicht in den Garten - egal wie groß, egal ob mit oder ohne Leine - es hat seinen Grund und wir diskutieren darüber nicht.
Das Schreien, Brüllen, Pfeifen, Grölen und Kloppen ist nur in akuten Notsituationen anzuwendedn (z.B. Hilfe rufen). Die Nachbarn sind unendlich dankbar dafür.
Ein fairer und respektvoller Umgang untereinander und miteinander wird erwartet.
Mit "Ausnahme" beim Lustwandeln
wird auf dem gesamten Gartengelände das Mitbringen von verspeisbaren und trinkfähigem Zeugs nicht geduldet. Rucksäcke und große Taschen sind am Eingang kostenfrei abzugeben. Wir passen solange darauf auf.
Haftung
Grundsätzlich haftet der Veranstalter nur für die Wegesicherungspflicht und den Personenunfallschutz. Er haftet nicht für Schäden die durch die Mißachtung der Gartenregeln entstanden sind oder entstehen werden, auch nicht für Kleidung und Eigentum des Besuchers, mit Ausnahme von "Beaufsichtigtem Eigentum".